Bezahlt ein Händler in Wien, Niederösterreich oder im Burgenland für Ihren Altgold, Goldschmuck oder Bruchgold mehr, erhalten Sie von uns 100 Euro Bargeld für Ihren
Zeitaufwand.
Zu beachten
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Unser Angebot ist maximal 2 Stunden und bis zur einer Goldpreisänderung von +/- 0,5 % an der Börse gültig.
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Gültig nur wenn wir das Gegenangebot nicht überbieten können und das Gegenangebot mindestens 5% unser Angebot übersteigt.
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Für die Auszahlung benötigen wir einen Ankaufsbeleg mit der Auflistung der verkauften Schmuckstücke.
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Ankaufbeleg müssen beinhalten: Firmenstempel, Datum, Uhrzeit, Ankaufspreis und Menge
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Bestpreisgarantie gilt nur für Goldschmuck, Bruchgold und Altgold.
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Mindestmenge 20 Gramm Goldschmuck und min. 3 verschiedene Schmuckstücke
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Als Händler gelten nur Juweliere, Pfandhäuser und Uhrmacher innerhalb Österreichs.
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Bestpreisgarantie Ausnahmen: Marken-, Designer- Diamantenschmuck und Sammlerstücke.
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Bestpreisgarantie gültig NUR MIT TERMINVEREINBARUNG